Beitrags- und Gebührenordnung
Die Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 11.03.2021 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Grundsatz
1. Die Beitrags- und Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie eventuelle Gebühren und Umlagen.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung legt die Beitrags- und Gebührenordnung fest.
§ 3 Höhe der Beiträge
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Vollzahler beträgt 90 Euro.
2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ermäßigte Zahler beträgt 60 Euro.
3. Als ermäßigte Zahler gelten Studenten, Schüler und Auszubildende mit Nachweis, Schwerbehinderte (ab 50%) mit Nachweis, Dresden Pass Inhaber.
4. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
5. Im Mitgliedsbeitrag sind keine Teilnahmegebühren für Training, Turniere und Beachcamps enthalten.
§ 4 Fälligkeit/Zahlungsweise
1. Der Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder wird nach Zahlungsaufforderung durch den Vorstand bis 31.03. eines Jahres bzw. 14 Tage nach Eintritt fällig. Bei unterjährigem Beitritt wird der gesamte jährliche Mitgliedsbeitrag fällig.
2. Der Beitrag wird in der Regel per Überweisung auf folgendes Konto des Vereins gezahlt: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE63850503000221009396 BIC: OSDDDE81XXX Hierbei sind jeweils im Verwendungszweck: „Beitrag/Jahr/Name“ anzugeben.
§ 5 Austritt
1. Im Falle des Vereinsaustrittes ist der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag nicht rückzahlbar.
Dresden, 11.03.2021
Christopher Schulz Ulf Pretscheck
(Vorsitzender) (stellv. Vors.)